Meta, KI-Training und Datenschutz – aktuell ein heiß diskutiertes Thema. Denn ab dem 27. Mai 2025 weitet Meta den Einsatz seiner eigenen KI massiv aus – und zwar auch mit deinen Inhalten. Öffentliche Beiträge, Bilder und Kommentare können künftig für das Training der Meta KI verwendet werden. Zwar informiert Meta darüber – doch zugestimmt hast du automatisch. Was das konkret für dich bedeutet und wie du widersprechen kannst, erfährst du in diesem Blogbeitrag. 👇
Meta KI greift auf Inhalte zu – wer ist betroffen?
Kurz gesagt: Alle, die Inhalte öffentlich teilen.
Denn ab dem 27. Mai 2025 nutzt Meta öffentliche Beiträge, Bilder und Kommentare zur Weiterentwicklung der eigenen KI – und zwar nicht nur künftig, sondern auch rückwirkend. Das betrifft alle Inhalte, die mit der Sichtbarkeit „öffentlich“ gepostet wurden – egal, ob auf Facebook oder Instagram.
🔒 Nicht betroffen sind Inhalte, die du ausschließlich mit „Freunden“, „nur ich“ oder in privaten Gruppen teilst.
☝️Aber Achtung: Kommentierst du unter öffentlichen Beiträgen, kann auch dein Kommentar für das KI-Training herangezogen werden – selbst wenn dein Profil auf „privat“ steht.
Meta spricht dabei offiziell von der „Nutzung öffentlicher Informationen zur Verbesserung von KI-Funktionen“ – praktisch heißt das: Deine Inhalte helfen dabei, Metas KI zu trainieren und weiterzuentwickeln.
⚠️ Warum die neue Meta KI-Regelung problematisch ist
Was auf den ersten Blick wie eine technische Neuerung wirkt, kann in der Praxis rechtlich heikel werden – vor allem für Unternehmen, Content Creator und Seitenbetreiber.
👉 Ein Beispiel: Stockbilder. Viele Unternehmen nutzen lizenzierte Bilder von Plattformen wie Adobe Stock oder Shutterstock. Diese Bilder dürfen laut Lizenzbedingungen nicht zum Training von KI-Systemen verwendet werden. Meta differenziert bei der Datennutzung aber nicht, ob du ein Bild selbst erstellt, gekauft oder lizenziert hast. Wird ein solches Bild öffentlich gepostet, kann es dennoch ins KI-Training einfließen – und du bist als Nutzer*in selbst dafür verantwortlich, das zu verhindern. Adobe weist explizit darauf hin, dass der/die Verwender*in für die Einhaltung dieser Einschränkung sorgen muss.
Ähnlich problematisch: Unternehmensseiten oder Agenturaccounts, die regelmäßig Inhalte veröffentlichen. Auch diese Inhalte – etwa Grafiken, Claims, Videos oder Kommentare – können nun zur Datenquelle für Metas KI werden. Was hier geteilt wird, fließt möglicherweise in fremde Systeme ein – ohne Zustimmung, aber mit rechtlichen Risiken.
Gerade in sensiblen Branchen, bei urheberrechtlich geschützten Inhalten oder bei unveröffentlichten Produktfeatures kann das kritisch werden. Es lohnt sich daher, genau zu prüfen, was öffentlich gepostet wird – und ob ein Widerspruch gegen die KI-Nutzung sinnvoll ist.
So kannst du der META KI-Nutzung widersprechen
Zum Glück bist du Metas neuer Regelung nicht komplett ausgeliefert – es gibt zwei Möglichkeiten, wie du die Nutzung deiner Inhalte für das KI-Training einschränken oder ganz unterbinden kannst:
1. Sichtbarkeit deiner Inhalte einschränken
Die einfachste (und effektivste) Maßnahme ist, zukünftige Inhalte nicht mehr öffentlich zu posten. Stelle deine Beiträge auf „Freunde“, „nur ich“ oder teile sie in geschlossenen Gruppen.
Das schützt sie davor, von der Meta-KI verwertet zu werden – zumindest, solange sie außerhalb des öffentlichen Raums bleiben.
2. Direkter Widerspruch bei Meta einreichen
Meta bietet ein offizielles Formular zur Ausübung deiner Datenschutzrechte an. Dort kannst du der Nutzung deiner Inhalte für KI-Zwecke widersprechen – zumindest teilweise.
📌 So gehts: Klicke unten auf das passende Formular und logge dich mit deinem Konto ein. Anschließend öffnet sich ein Formular, in dem du deine E-Mail-Adresse angeben und optional eine Begründung hinzufügen kannst.
Nach dem Absenden erhältst du eine Bestätigung per E-Mail – das kann einige Stunden dauern, also hab ein wenig Geduld.
👉 Wichtig: Der Widerspruch kann nur bis zum 26, Mai 2025 eingereicht werden und gilt nur für Informationen, die dich persönlich identifizierbar machen – z. B. deinen Namen, deine Fotos oder deine Stimme. Öffentliche Inhalte ohne direkten Personenbezug können also weiterhin genutzt werden.
⚠️Was passiert bei Unternehmensseiten?
Auch Unternehmensseiten auf Facebook und Instagram sind potenziell von Metas neuer KI-Regelung betroffen – doch die Rechtslage ist hier unklar.
Beiträge auf Unternehmensseiten sind in der Regel öffentlich sichtbar. Damit könnten Texte, Bilder, Videos und Kommentare theoretisch zur Weiterentwicklung von Metas KI verwendet werden. Ein direkter Widerspruch, wie er für Privatpersonen möglich ist, existiert für Seiten jedoch nicht – das entsprechende Formular ist ausschließlich für natürliche Personen gedacht.
🧑⚖️ Rechtliche Grauzone:
Einige Datenschutzexpert*innen vertreten die Ansicht, dass ein Widerspruch über ein verknüpftes persönliches Profil (z. B. von Seitenadministrator*innen) auch die Inhalte einer Unternehmensseite zumindest teilweise erfassen könnte – insbesondere, wenn die verwendete E-Mail-Adresse identisch ist und der betreffende Admin selbst Inhalte auf der Seite postet.
❗️Meta hat diese Auslegung bislang nicht bestätigt.
Im Gegenteil: Laut der brandenburgischen Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge gilt der Widerspruch nur für die Daten des eigenen Profils, nicht für Inhalte auf sogenannten „Fanpages“ – also Unternehmensseiten (Quelle: heise.de).
🛑 Das bedeutet: Rechtliche Sicherheit besteht derzeit nicht. Und im Zweifel haftet das Unternehmen – z. B. bei der unerlaubten Nutzung von:
- Stockfotos, deren Lizenzen KI-Training ausdrücklich untersagen (z. B. Adobe Stock),
- fremden Inhalten oder urheberrechtlich geschützten Materialien,
- oder sensiblen Unternehmensdaten, die ungewollt ins KI-System eingespeist werden.
✅ Empfehlung:
Auch wenn es keine klare Möglichkeit zum Widerspruch für Unternehmensseiten gibt, sollten Betreiber davon ausgehen, dass ihre Inhalte theoretisch betroffen sein könnten – und besonders vorsichtig mit dem Veröffentlichen sensibler, lizenzierter oder fremder Inhalte umgehen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Risiken frühzeitig abzufedern.
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Wir hoffen, dieser Beitrag hat euch weitergeholfen und etwas Licht ins Datenschutz-Dunkel gebracht. 🤓Wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung bei der digitalen Kommunikation eures Unternehmens braucht – meldet euch gern bei uns!